Motorrad klassen

Mofa

Was darfst du Fahren?

Einspurige und einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.

Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B)8 und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-U)8 mit bbH maximal 25 km/h;
mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 15 Jahre

Theorie

  • 6 Doppelstunden Grundunterricht

Praxis

  • 90 Minuten praktische Ausbildung 

Besonderheiten

Informationen

  • Prüfung: Theorie 3 Monate vor dem 15. Geburtstag

AM

Was darfst du Fahren?

Für alle AM-Fahrzeuge gilt: bbH 45 km/h / Hubraum Verbrennungsmotor max. 50 cm³ bzw. Dieselmotor max. 500 cm³.

a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L1e-B)8 ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.

b) Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e)8
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg.

c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e)8
Sitzplätze max. 2;
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads);
Leermasse max. 425 kg.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 15 Jahre mit der Auflage: Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundunterricht
  • 2 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht

Praxis

  • Übungsstunden sind nicht vorgeschrieben und hängen von den Individuellen Fähigkeiten ab.

Besonderheiten

Informationen

  • Prüfungen: Theorie 3 Monate und Praxis 1 Monat vor dem 15. Geburtstag

A1

Was darfst du Fahren?

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundunterricht
  • 4 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht

Praxis

  • Übungsstunden sind nicht vorgeschrieben und hängen von den Individuellen Fähigkeiten ab.
  • Vorschrieben sind die folgende Sonderfahrten:
    • 5 h Überlandfahrten
    • 4 h Autobahnfahrten
    • 3 h Nachtfahrten

Besonderheiten

Informationen

  • Prüfungen: Theorie 3 Monate und Praxis 1 Monat vor dem 16. Geburtstag
  • Eingeschlossene Klassen: AM

B196

Was darfst du Fahren?

Kraftfahrzeuge der Klasse A1 nur in Deutschland und Kraftfahrzeuge der Klasse B.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre Führerscheinklasse B
  • Teilnahme an Theorie + Praxis Schulung

Theorie

  • 4 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht

Praxis

  • 10 praktische Fahrstunden

Besonderheiten

Mit der Teilnahmebescheinigung muss B196 im Führerschein eingetragen werden. Ohne die Eintragungen ist das Fahren verboten.

Informationen

  • Prüfungen: Es ist keine Prüfung erfoderlich.

A2

Was darfst du Fahren?

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundunterricht
  • 4 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht

Praxis

  • Übungsstunden sind nicht vorgeschrieben und hängen von den Individuellen Fähigkeiten ab.
  • Vorschrieben sind die folgende Sonderfahrten:
    • 5 h Überlandfahrten
    • 4 h Autobahnfahrten
    • 3 h Nachtfahrten

Besonderheiten

Informationen

  • Prüfungen: Theorie 3 Monate und Praxis 1 Monat vor dem 18. Geburtstag
  • Eingeschlossene Klassen: AM und A1

A

Was darfst du Fahren?

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 24 Jahre

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundunterricht
  • 4 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht

Praxis

  • Übungsstunden sind nicht vorgeschrieben und hängen von den Individuellen Fähigkeiten ab.
  • Vorschrieben sind die folgende Sonderfahrten:
    • 5 h Überlandfahrten
    • 4 h Autobahnfahrten
    • 3 h Nachtfahrten

Besonderheiten

Informationen

  • Prüfungen: Theorie 3 Monate und Praxis 1 Monat vor dem 24. Geburtstag
  • Eingeschlossene Klassen: AM und A1

Stufenführerschein - Dein Weg von A1 bis zu A!

Was bringt dir der Stufenführerschein?

Der Stufenführerschein ermöglicht es dir, in einem Zeitraum von jeweils zwei Jahren Erfahrungen auf einem Fahrzeug mit einer geringeren Motorleistung zu sammeln, um dann nach einer entsprechenden praktischen Prüfung in die nächste Leistungsklasse aufzusteigen. Der Stufenführerschein kann mit der Stufe 1 oder 2 begonnen werden:

  • Stufe 1: A1 – 11 kW (15 PS), Mindestalter: 16 Jahre
  • Stufe 2: A2 – 35 kW (48 PS), Mindestalter: 18 Jahre
  • Stufe 3: A – keine Beschränkung, Mindestalter Zweirad: 20 Jahre, Dreirad: 21 Jahre

Welche Prüfungen musst du ablegen?

Beim ersten Führerschein A1 oder A2 muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung erfolgen. Für den Aufstieg in die nächsthöhere Leistungsklasse wird dann nur noch eine zeitlich verkürzte praktische Prüfung benötigt. Die Dauer der Prüfung beträgt in diesem Fall 40 Minuten. 

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