Der Umfang des allgemeinen Teils (Grundstoff) umfasst mindestens zwölf Doppelstunden (90 Minuten). Alternativ kann der Unterricht auch in Einzelstunden (45 Minuten) erfolgen. Besitzt der Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis (wie beispielsweise: AM, A1, L oder B) reduziert sich der Umfang auf mindestens sechs Doppelstunden.
Zum (Erst-)Antrag musste du folgende Dokumente einreichen:
Für den Antrag auf begleitetes Fahren ab 17 benötigst du zusätzlich:
BIST DU SOWEIT? WIR SIND ES!
Überlegst du, die Fahrschule zu wechseln? Kein Problem! Bei uns ist der Wechsel einfach und unkompliziert. Egal, ob du unzufrieden mit deiner aktuellen Fahrschule bist oder einfach einen Tapetenwechsel brauchst – wir helfen dir dabei, nahtlos zu uns zu wechseln. Mit unserer professionellen Unterstützung und individuellen Betreuung sorgen wir dafür, dass du deine Ausbildung erfolgreich fortsetzen und abschließen kannst. Kontaktiere uns und erfahre, wie einfach der Fahrschulwechsel sein kann. Wir freuen uns darauf, dich auf deinem Weg zum Führerschein zu begleiten!
Begleitetes Fahren ab 17 ist ein Modell, das in Deutschland eingeführt wurde, um jungen Fahranfängern bereits mit 17 Jahren den Erwerb einer Fahrerlaubnis zu ermöglichen, allerdings unter bestimmten Bedingungen und Auflagen. Hier sind die wichtigsten Punkte und Erklärungen zu diesem Modell:
Begleitetes Fahren ab 17 ermöglicht es Jugendlichen, bereits mit 17 Jahren die Führerscheinprüfung abzulegen und ein Auto zu fahren, allerdings nur in Begleitung eines eingetragenen Begleiters. Dieses Modell wurde entwickelt, um jungen Fahrern frühzeitig Fahrpraxis zu ermöglichen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Vorteile des begleiteten Fahrens ab 17:
Das Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ trägt somit maßgeblich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei und unterstützt junge Fahrer dabei, sicher und verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilzunehmen.
Nach bestandener Prüfung bekommen Fahranfänger ihren Führerschein auf Probe. Alles Wichtige zur Probezeit und zu Konsequenzen bei Verkehrsverstößen.
Fünf bis sechs Monate vor Erreichen des jeweilig vorgeschriebenen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen) kannst du dich in der Fahrschule anmelden. Von uns bekommst du dann den amtlichen Führerscheinantrag ausgedruckt.
Vom Zeitpunkt der Antragsabgabe bei der Verkehrsbehörde bis zum fertigen Prüfantrag beim TÜV können einige Wochen (zwischen 4 bis 8) vergehen. Deshalb solltest du deine Unterlagen so schnell wie möglich vollständig einreichen.
Bei jedem amtlich anerkannten Optiker oder Augenarzt. Der Sehtest sollte bei der Anmeldung nicht älter als zwei Jahre sein.
In der Regel werden Kurse jedes Wochenende vom Roten Kreuz oder Malteser Hilfswerk angeboten. Wo und wann die nächsten Kurse stattfinden, erfährst du bei uns.
Theoretische Prüfung: Frühestens drei Monate vor erreichen des erforderlichen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen).
Praktische Prüfung: Frühestens ein Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen ).
Im Idealfall hast du keine! 🙂
Sollte doch mal was schief gehen, darfst du bei Ersterwerb für höchstens 10 und bei einer Führerscheinerweiterung höchstens 6 Fehlerpunkte machen. Bei der Mofa-Prüfbescheinigung sind höchstens 7 Fehlerpunkte erlaubt.
Grundlegen gilt, das du die praktische Prüfung an dem Ort ablegen, wo deine Hauptwohnung ist oder wo du zur Schule gehst, arbeitest oder studierst.
Es ist auch möglich, dass die Behörde einen anderen Prüfort zulässt. Sprich uns gerne hierfür an.
Diese einfachen Regeln bringen uns gemeinsam zum Erfolg und garantieren, dass wir eine effektive und sichere Fahrausbildung durchführen können:
Seit dem 01.05.2014 ist jeder, der einen Zweiradführerschein machen will gesetzlich verpflichtet, vom Kopf bis zu den Füßen geeignete Schutzkleidung zu tragen. Dies schreibt der Gesetzgeber für alle Zweiradklassen – mit Ausnahme Mofa – in Anlage 7 Nr. 2.2.18 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vor.
Während der Fahrstunden und bei der Praxisprüfung der Klassen A, A1, A2 (auch AM) muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung tragen, bestehend aus
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