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Dein Weg zum Führerschein

So läuft die Ausbildung bei uns ab!

Unsere Fahrschule begleitet dich Schritt für Schritt auf deinem Weg zum Führerschein. Mit einer Mischung aus fundiertem Theorieunterricht und praxisnaher Fahrausbildung bereiten wir dich optimal auf alle Prüfungen vor. Unsere erfahrenen Fahrlehrer stehen dir jederzeit unterstützend zur Seite und sorgen dafür, dass du sicher und selbstbewusst fahren lernst. Am Ende hältst du deinen wohlverdienten Führerschein in den Händen. Lass uns gemeinsam starten – wir sind für dich da!

#1 Anmeldung

Starte deine Reise zum Führerschein mit unserer unkomplizierten Anmeldung. Einfach vorbeikommen oder online anmelden, und wir kümmern uns um den Rest. Dein Weg zum Führerschein beginnt hier!

#2 Theorieausbildung

Im Theorieunterricht vermitteln wir dir alle wichtigen Verkehrsregeln und Grundlagen. Spannende und interaktive Lektionen machen das Lernen leicht und bereiten dich optimal auf die theoretische Prüfung vor.

#3 Theoretische Prüfung

Nach dem Theorieunterricht folgt die theoretische Prüfung. Gut vorbereitet und mit unserer unterstützenden Lern-App schaffst du diesen wichtigen Schritt mit Bravour. Wir glauben an dich!

#4 Übungsfahrten

Die Übungsstunden sind der nächste Schritt. Hier setzt du das theoretische Wissen in die Praxis um und lernst, sicher und selbstbewusst zu fahren. Unsere erfahrenen Fahrlehrer begleiten dich.

#5 Sonderfahrten

In den Sonderfahrten erlebst du unterschiedliche Fahrsituationen wie Fahrten auf Landstraßen, Autobahnfahrten und Nachtfahrten. Diese speziellen Stunden bereiten dich auf alle möglichen Verkehrssituationen vor und stärken dein Fahrkönnen.

#6 Prüfungsvorbereitung

Kurz vor der Prüfung fokussieren wir uns intensiv auf deine Vorbereitung. Wir wiederholen wichtige Themen und arbeiten gezielt an deinem Feinschliff, damit du bestens vorbereitet bist.

#7 Praktische Prüfung

Der große Tag ist gekommen: Die praktische Prüfung steht an. Mit unserer gründlichen Vorbereitung und deinem Können meisterst du diese Herausforderung. Das rockst du locker!

#8 Ciao Adios You'r Done!

Du hast es geschafft! Herzlichen Glückwunsch zum Führerschein. Genieße die Freiheit und Mobilität, die er dir bringt. Wir sind stolz auf dich und wünschen dir allzeit gute Fahrt!

Du hast Fragen? Wir helfen dir gerne weiter!

Preise

Wir wissen, dass die Kosten für eine Fahrschulausbildung eine wichtige Rolle spielen. Daher sind wir stets bemüht, unsere Preise so fair wie möglich zu kalkulieren, ohne dabei an Qualität und Service zu sparen. Transparenz und Fairness stehen bei uns an erster Stelle. Dein Vertrauen und deine Zufriedenheit sind unser Antrieb.

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Rabattaktion: Jetzt sparen bei unseren aktuellen Deals!

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Theorieunterricht

Der Umfang des allgemeinen Teils (Grundstoff) umfasst mindestens zwölf Doppelstunden (90 Minuten). Alternativ kann der Unterricht auch in Einzelstunden (45 Minuten) erfolgen. Besitzt der Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis (wie beispielsweise: AM, A1, L oder B) reduziert sich der Umfang auf mindestens sechs Doppelstunden.

Antragsunterlagen

Zum (Erst-)Antrag musste du folgende Dokumente einreichen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Sehtest-Bescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Anmeldebestätigung der Fahrschule
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung

Für den Antrag auf begleitetes Fahren ab 17 benötigst du zusätzlich:

  • Zusatzantrag mit Personalien und Unterschrift der Begleitperson(en)
  • Kopie des Personalausweises der Begleitperson(en)
  • Kopie des Führerscheins der Begleitperson(en)

Fahrschulwechsel

Überlegst du, die Fahrschule zu wechseln? Kein Problem! Bei uns ist der Wechsel einfach und unkompliziert. Egal, ob du unzufrieden mit deiner aktuellen Fahrschule bist oder einfach einen Tapetenwechsel brauchst – wir helfen dir dabei, nahtlos zu uns zu wechseln. Mit unserer professionellen Unterstützung und individuellen Betreuung sorgen wir dafür, dass du deine Ausbildung erfolgreich fortsetzen und abschließen kannst. Kontaktiere uns und erfahre, wie einfach der Fahrschulwechsel sein kann. Wir freuen uns darauf, dich auf deinem Weg zum Führerschein zu begleiten!

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Begleitetes Fahren ab 17 ist ein Modell, das in Deutschland eingeführt wurde, um jungen Fahranfängern bereits mit 17 Jahren den Erwerb einer Fahrerlaubnis zu ermöglichen, allerdings unter bestimmten Bedingungen und Auflagen. Hier sind die wichtigsten Punkte und Erklärungen zu diesem Modell:

Was ist Begleitetes Fahren ab 17?

Begleitetes Fahren ab 17 ermöglicht es Jugendlichen, bereits mit 17 Jahren die Führerscheinprüfung abzulegen und ein Auto zu fahren, allerdings nur in Begleitung eines eingetragenen Begleiters. Dieses Modell wurde entwickelt, um jungen Fahrern frühzeitig Fahrpraxis zu ermöglichen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Die wichtigsten Punkte des begleiteten Fahrens ab 17:

  1. Fahrausbildung und Prüfung:
    • Die Fahrausbildung muss vollständig absolviert werden, genauso wie bei Fahranfängern ab 18 Jahren.
    • Der Fahranfänger legt die theoretische und praktische Prüfung ab und erhält bei Bestehen eine Prüfbescheinigung.
  2. Begleitphase:
    • Bis zum 18. Geburtstag darf der Fahranfänger nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson fahren.
  3. Begleiter:
    • Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein.
    • Sie muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
    • Sie darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben.
    • Der Begleiter hat keine Ausbildungsfunktion. Seine Rolle besteht darin, als Ansprechpartner zu dienen, die Fahrweise des Fahranfängers durch seine Anwesenheit zu stabilisieren und für Fragen zur Verfügung zu stehen, ohne aktiv ins Fahrgeschehen einzugreifen.
  4. Vorbereitungsveranstaltung:
    • Die Begleitperson sollte an einer 90-minütigen Vorbereitungsveranstaltung teilnehmen, die von einer qualifizierten Person oder Stelle durchgeführt wird. Hier wird sie mit dem Modell und ihren Aufgaben vertraut gemacht.
  5. Rechtliche Bedingungen:
    • Der Fahranfänger ist während der Begleitphase der verantwortliche Fahrzeugführer und muss sich an alle Verkehrsvorschriften halten.
    • Selbstständiges Fahren, also ohne Begleitperson, ist erst ab dem 18. Geburtstag erlaubt, wenn die reguläre Fahrerlaubnis ausgestellt wird.

 

Vorteile des begleiteten Fahrens ab 17:

  • Mehr Fahrpraxis: Jugendliche sammeln mehr Fahrpraxis unter realen Bedingungen, was ihre Fahrkompetenz und Sicherheit erhöht.
  • Erhöhte Verkehrssicherheit: Studien zeigen, dass das Unfallrisiko bei jungen Fahrern durch das begleitete Fahren gesenkt wird.
  • Früheres Erlernen von Verantwortung: Fahranfänger lernen frühzeitig, Verantwortung als Fahrzeugführer zu übernehmen.

 

Das Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ trägt somit maßgeblich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei und unterstützt junge Fahrer dabei, sicher und verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilzunehmen.

Nach bestandener Prüfung bekommen Fahranfänger ihren Führerschein auf Probe. Alles Wichtige zur Probezeit und zu Konsequenzen bei Verkehrsverstößen.

  • Die Probezeit dauert zwei Jahre
  • Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre möglich
  • Keine Probezeit bei den Klassen AM, L und T

Fünf bis sechs Monate vor Erreichen des jeweilig vorgeschriebenen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen) kannst du dich in der Fahrschule anmelden. Von uns bekommst du dann den amtlichen Führerscheinantrag ausgedruckt.

Vom Zeitpunkt der Antragsabgabe bei der Verkehrsbehörde bis zum fertigen Prüfantrag beim TÜV können einige Wochen (zwischen 4 bis 8) vergehen. Deshalb solltest du deine Unterlagen so schnell wie möglich vollständig einreichen.

Bei jedem amtlich anerkannten Optiker oder Augenarzt. Der Sehtest sollte bei der Anmeldung nicht älter als zwei Jahre sein.

In der Regel werden Kurse jedes Wochenende vom Roten Kreuz oder Malteser Hilfswerk angeboten. Wo und wann die nächsten Kurse stattfinden, erfährst du bei uns.

Theoretische Prüfung: Frühestens drei Monate vor erreichen des erforderlichen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen).

Praktische Prüfung: Frühestens ein Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen ).

Im Idealfall hast du keine! 🙂

Sollte doch mal was schief gehen, darfst du bei Ersterwerb für höchstens 10 und bei einer Führerscheinerweiterung höchstens 6 Fehlerpunkte machen. Bei der Mofa-Prüfbescheinigung sind höchstens 7 Fehlerpunkte erlaubt.

Grundlegen gilt, das du die praktische Prüfung an dem Ort ablegen, wo deine Hauptwohnung ist oder wo du zur Schule gehst, arbeitest oder studierst.

Es ist auch möglich, dass die Behörde einen anderen Prüfort zulässt. Sprich uns gerne hierfür an. 

Diese einfachen Regeln bringen uns gemeinsam zum Erfolg und garantieren, dass wir eine effektive und sichere Fahrausbildung durchführen können: 

  1. Pünktlichkeit:
    • Sei pünktlich zu allen Fahrstunden und Theorieunterrichtseinheiten.
  2. Vorbereitung:
    • Bereite dich gut auf die Fahrstunden vor, indem du die theoretischen Grundlagen und Verkehrsregeln lernst.
  3. Kommunikation:
    • Sei offen für Feedback und stelle Fragen, wenn du etwas nicht verstehst.
    • Informiere uns rechtzeitig, wenn du eine Fahrstunde absagen oder verschieben musst.
  4. Respekt:
    • Respektiere unsere Anweisungen. Achte auf seine Ratschläge und Anweisungen.
  5. Konzentration:
    • Sei während der Fahrstunden konzentriert und aufmerksam. Vermeide Ablenkungen und halte dich an die Verkehrsregeln.
  6. Ehrlichkeit:
    • Sei ehrlich über deine Kenntnisse und Erfahrungen. Rede mit uns über Schwierigkeiten oder deine Ängste.
  7. Fahrtüchtigkeit:
    • Komme fit, ausgeschlafen und nüchtern  zu unseren vereinbarten Terminen.
  8. Hab Spaß dabei:
    • Trotz der Ernsthaftigkeit von Verkehrsregeln und Sicherheit spielt der Spaß eine wichtige Rolle. Genieße den Lernprozess, bleib motiviert und habe Freude am Fahren – so lernst du am besten!

Seit dem 01.05.2014 ist jeder, der einen Zweiradführerschein machen will gesetzlich verpflichtet, vom Kopf bis zu den Füßen geeignete Schutzkleidung zu tragen. Dies schreibt der Gesetzgeber für alle Zweiradklassen – mit Ausnahme Mofa – in Anlage 7 Nr. 2.2.18 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vor.
Während der Fahrstunden und bei der Praxisprüfung der Klassen A, A1, A2 (auch AM) muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung tragen, bestehend aus

  • einem passenden Motorradhelm
  • Motorrad-Handschuhen
  • einer eng anliegenden Motorradjacke
  • einem Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert)
  • einer (langen) Motorradhose
  • Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz