Dein Weg zum Führerschein

So läuft die Ausbildung bei uns ab!

Theorieunterricht

Der Umfang des allgemeinen Teils (Grundstoff) umfasst mindestens zwölf Doppelstunden (90 Minuten). Alternativ kann der Unterricht auch in Einzelstunden (45 Minuten) erfolgen. Besitzt der Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis (wie beispielsweise: AM, A1, L oder B) reduziert sich der Umfang auf mindestens sechs Doppelstunden.

Antragsunterlagen

Zum (Erst-)Antrag musste du folgende Dokumente einreichen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Sehtest-Bescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Anmeldebestätigung der Fahrschule
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-SchulunG
 

Für den Antrag auf begleitetes Fahren ab 17 benötigst du zusätzlich:

  • Zusatzantrag mit Personalien und Unterschrift der Begleitperson(en)
  • Kopie des Personalausweises der Begleitperson(en)
  • Kopie des Führerscheins der Begleitperson(en)

BIST DU SOWEIT? WIR SIND ES!

Anmelden geht bei uns ganz easy!

Persönlich

Komm einfach in unserer Fahrschule in Hirschaid vorbei! Von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr sind wir Dienstags und Donnerstags für dich da!
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Rufe uns einfach zu den Beratungszeiten Montag bis Freitag von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr an und wir machen den Rest!
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Schreibe uns an +49 (0) 9543 418 99 22 und sag uns welchen Führerschein du machen möchtest. Wir melden uns bei dir!
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Fahrschulwechsel

Überlegst du, die Fahrschule zu wechseln? Kein Problem! Bei uns ist der Wechsel einfach und unkompliziert. Egal, ob du unzufrieden mit deiner aktuellen Fahrschule bist oder einfach einen Tapetenwechsel brauchst – wir helfen dir dabei, nahtlos zu uns zu wechseln. Mit unserer professionellen Unterstützung und individuellen Betreuung sorgen wir dafür, dass du deine Ausbildung erfolgreich fortsetzen und abschließen kannst. Kontaktiere uns und erfahre, wie einfach der Fahrschulwechsel sein kann. Wir freuen uns darauf, dich auf deinem Weg zum Führerschein zu begleiten!

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Begleitetes Fahren ab 17 ist ein Modell, das in Deutschland eingeführt wurde, um jungen Fahranfängern bereits mit 17 Jahren den Erwerb einer Fahrerlaubnis zu ermöglichen, allerdings unter bestimmten Bedingungen und Auflagen. Hier sind die wichtigsten Punkte und Erklärungen zu diesem Modell:

Was ist Begleitetes Fahren ab 17?

Begleitetes Fahren ab 17 ermöglicht es Jugendlichen, bereits mit 17 Jahren die Führerscheinprüfung abzulegen und ein Auto zu fahren, allerdings nur in Begleitung eines eingetragenen Begleiters. Dieses Modell wurde entwickelt, um jungen Fahrern frühzeitig Fahrpraxis zu ermöglichen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Die wichtigsten Punkte des begleiteten Fahrens ab 17:

  1. Fahrausbildung und Prüfung:
    • Die Fahrausbildung muss vollständig absolviert werden, genauso wie bei Fahranfängern ab 18 Jahren.
    • Der Fahranfänger legt die theoretische und praktische Prüfung ab und erhält bei Bestehen eine Prüfbescheinigung.
  2. Begleitphase:
    • Bis zum 18. Geburtstag darf der Fahranfänger nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson fahren.
  3. Begleiter:
    • Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein.
    • Sie muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
    • Sie darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben.
    • Der Begleiter hat keine Ausbildungsfunktion. Seine Rolle besteht darin, als Ansprechpartner zu dienen, die Fahrweise des Fahranfängers durch seine Anwesenheit zu stabilisieren und für Fragen zur Verfügung zu stehen, ohne aktiv ins Fahrgeschehen einzugreifen.
  4. Vorbereitungsveranstaltung:
    • Die Begleitperson sollte an einer 90-minütigen Vorbereitungsveranstaltung teilnehmen, die von einer qualifizierten Person oder Stelle durchgeführt wird. Hier wird sie mit dem Modell und ihren Aufgaben vertraut gemacht.
  5. Rechtliche Bedingungen:
    • Der Fahranfänger ist während der Begleitphase der verantwortliche Fahrzeugführer und muss sich an alle Verkehrsvorschriften halten.
    • Selbstständiges Fahren, also ohne Begleitperson, ist erst ab dem 18. Geburtstag erlaubt, wenn die reguläre Fahrerlaubnis ausgestellt wird.

Vorteile des begleiteten Fahrens ab 17:

  • Mehr Fahrpraxis: Jugendliche sammeln mehr Fahrpraxis unter realen Bedingungen, was ihre Fahrkompetenz und Sicherheit erhöht.
  • Erhöhte Verkehrssicherheit: Studien zeigen, dass das Unfallrisiko bei jungen Fahrern durch das begleitete Fahren gesenkt wird.
  • Früheres Erlernen von Verantwortung: Fahranfänger lernen frühzeitig, Verantwortung als Fahrzeugführer zu übernehmen.

Das Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ trägt somit maßgeblich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei und unterstützt junge Fahrer dabei, sicher und verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilzunehmen.

Nach bestandener Prüfung bekommen Fahranfänger ihren Führerschein auf Probe. Alles Wichtige zur Probezeit und zu Konsequenzen bei Verkehrsverstößen.

  • Die Probezeit dauert zwei Jahre
  • Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre möglich
  • Keine Probezeit bei den Klassen AM, L und T

Fünf bis sechs Monate vor Erreichen des jeweilig vorgeschriebenen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen) kannst du dich in der Fahrschule anmelden. Von uns bekommst du dann den amtlichen Führerscheinantrag ausgedruckt.

Vom Zeitpunkt der Antragsabgabe bei der Verkehrsbehörde bis zum fertigen Prüfantrag beim TÜV können einige Wochen (zwischen 4 bis 8) vergehen. Deshalb solltest du deine Unterlagen so schnell wie möglich vollständig einreichen.

Bei jedem amtlich anerkannten Optiker oder Augenarzt. Der Sehtest sollte bei der Anmeldung nicht älter als zwei Jahre sein.

In der Regel werden Kurse jedes Wochenende vom Roten Kreuz oder Malteser Hilfswerk angeboten. Wo und wann die nächsten Kurse stattfinden, erfährst du bei uns.

Theoretische Prüfung: Frühestens drei Monate vor erreichen des erforderlichen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen).

Praktische Prüfung: Frühestens ein Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen ).

Im Idealfall hast du keine! 🙂

Sollte doch mal was schief gehen, darfst du bei Ersterwerb für höchstens 10 und bei einer Führerscheinerweiterung höchstens 6 Fehlerpunkte machen. Bei der Mofa-Prüfbescheinigung sind höchstens 7 Fehlerpunkte erlaubt.

Grundlegen gilt, das du die praktische Prüfung an dem Ort ablegen, wo deine Hauptwohnung ist oder wo du zur Schule gehst, arbeitest oder studierst.

Es ist auch möglich, dass die Behörde einen anderen Prüfort zulässt. Sprich uns gerne hierfür an. 

Diese einfachen Regeln bringen uns gemeinsam zum Erfolg und garantieren, dass wir eine effektive und sichere Fahrausbildung durchführen können: 

  1. Pünktlichkeit:
    • Sei pünktlich zu allen Fahrstunden und Theorieunterrichtseinheiten.
  2. Vorbereitung:
    • Bereite dich gut auf die Fahrstunden vor, indem du die theoretischen Grundlagen und Verkehrsregeln lernst.
  3. Kommunikation:
    • Sei offen für Feedback und stelle Fragen, wenn du etwas nicht verstehst.
    • Informiere uns rechtzeitig, wenn du eine Fahrstunde absagen oder verschieben musst.
  4. Respekt:
    • Respektiere unsere Anweisungen. Achte auf seine Ratschläge und Anweisungen.
  5. Konzentration:
    • Sei während der Fahrstunden konzentriert und aufmerksam. Vermeide Ablenkungen und halte dich an die Verkehrsregeln.
  6. Ehrlichkeit:
    • Sei ehrlich über deine Kenntnisse und Erfahrungen. Rede mit uns über Schwierigkeiten oder deine Ängste.
  7. Fahrtüchtigkeit:
    • Komme fit, ausgeschlafen und nüchtern  zu unseren vereinbarten Terminen.
  8. Hab Spaß dabei:
    • Trotz der Ernsthaftigkeit von Verkehrsregeln und Sicherheit spielt der Spaß eine wichtige Rolle. Genieße den Lernprozess, bleib motiviert und habe Freude am Fahren – so lernst du am besten!

Seit dem 01.05.2014 ist jeder, der einen Zweiradführerschein machen will gesetzlich verpflichtet, vom Kopf bis zu den Füßen geeignete Schutzkleidung zu tragen. Dies schreibt der Gesetzgeber für alle Zweiradklassen – mit Ausnahme Mofa – in Anlage 7 Nr. 2.2.18 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vor.
Während der Fahrstunden und bei der Praxisprüfung der Klassen A, A1, A2 (auch AM) muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung tragen, bestehend aus

  • einem passenden Motorradhelm
  • Motorrad-Handschuhen
  • einer eng anliegenden Motorradjacke
  • einem Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert)
  • einer (langen) Motorradhose
  • Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz
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